Nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind Hebezeuge und Anschlagmittel entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf- jährlich mindestens einmal – durch einen Sachkundigen zu prüfen. Gilt diese Vorschrift grundsätzlich für alle Kräne? Gibt es „Grauzonen“? Was ist mit Kranaufstiegen oder Gleisanlagen?
Unternehmen stellen seit Jahren fest: die gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit im Unternehmen sind immer schwieriger zu überblicken.
Wir führen deshalb nicht nur die jährlich wiederkehrenden UVV Prüfungen von Krananlagen und Hebzeugen nach BGV DV 6 durch. Wir beraten auch, ob, wann und in welchem Umfang Anlagen überprüft werden müssen.
Wir prüfen für Sie:
• Zustand von Bauteilen und Einrichtungen hinsichtlich Beschädigungen, Verschleiß und Korrosion
• Auffälligkeiten und Veränderungen
• Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen und Bremsen
• Vollständigkeit von Kennzeichnung und Beschilderungen
• Funktions- und Bremsprobe mit Last im Bereich der höchstzulässigen Tragfähigkeit
Prüfungsergebnisse und notwendige Reparaturen werden entsprechend den Vorschriften der §§ 25 und 26 schwarz auf weiß festgehalten und verständlich dokumentiert.
Von der Bohrmaschine über den Drehstrohmmotor zur 80t Krananlage sind wir Ihr Partner, wenn es in Industrie oder Handwerk um Dienstleistungen und Verkauf im Bereich Elektromaschinen, Elektroanlagen sowie Kran- und Antriebstrechnik geht.
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