UVV Prüfung nach BGV D6

Alles was Recht ist…

Nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind Hebezeuge und Anschlagmittel entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf- jährlich mindestens einmal – durch einen Sachkundigen zu prüfen. Gilt diese Vorschrift grundsätzlich für alle Kräne? Gibt es „Grauzonen“? Was ist mit Kranaufstiegen oder Gleisanlagen?

Unternehmen stellen seit Jahren fest: die gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit im Unternehmen sind immer schwieriger zu überblicken.
Wir führen deshalb nicht nur die jährlich wiederkehrenden UVV Prüfungen von Krananlagen und Hebzeugen nach BGV DV 6 durch. Wir beraten auch, ob, wann und in welchem Umfang Anlagen überprüft werden müssen.

Wir prüfen für Sie:

• Zustand von Bauteilen und Einrichtungen hinsichtlich Beschädigungen, Verschleiß und Korrosion
• Auffälligkeiten und Veränderungen
• Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen und Bremsen
• Vollständigkeit von Kennzeichnung und Beschilderungen
• Funktions- und Bremsprobe mit Last im Bereich der höchstzulässigen Tragfähigkeit

Prüfungsergebnisse und notwendige Reparaturen werden entsprechend den Vorschriften der §§ 25 und 26 schwarz auf weiß festgehalten und verständlich dokumentiert.